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Zum 01.08.2020 startet die KiBiz Revision:

Jedes Kind hat einen gesetzlichen Betreuungsanspruch.

Der Rechtsanspruch ohne Nachweise liegt bei 35 Std. wöchentlich.

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass die Eltern dem Jugendamt spätestens 6 Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch angezeigt haben. Die Anzeige kann auch mit dem Einverständnis der Eltern über mich erfolgen.

 

So wird anhand des Einkommens der Eltern ein Kostenbeitrag für die Tagespflege ermittelt und an die Stadt Wesseling bezahlt. Diese zahlt mir wiederum nach Bewilligung die Betreuungsstunden lt. der gültigen Richtlinie.

 

Aber ich betreue auch Kinder aus anderen Kommunen und das KiBiz verpflichtet alle Kommunen in NRW die Familien bei der Suche einer geeigneten Tagesmutter zu unterstützen und die Betreuungskostem zu übernehmen.

 

Aktuelles Thema ist die KiTa Platz Vergabe!!!

Wer Angst hat mit 3 Jahren keinen KiTa Platz zu bekommen, sich aber dennoch 2 Jahre für eine Tagesmutter entscheidet, kann ich die Angst nehmen. Jedem 3 jährigen Kind steht ein KiTa Platz zu, vielleicht nicht gerade in der Wunschkita, aber es gibt Betreuungsmöglichkeiten....

Lt. der Zentralenplatzvergabe der Stadt Wesseling liegt die Bepunktung für ein älteres Kind höher als die eines U3 Kindes.  

Lt. KiBiz haben die Personensorgeberechtigten ein Wahlrecht, ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.